Sponsoring ist für viele Sportvereine eine unverzichtbare Finanzierungsquelle, die nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Sachleistungen und Dienstleistungen bieten kann. Doch um von einer solchen Partnerschaft optimal zu profitieren, ist es essenziell, einen gut durchdachten Sponsoringvertrag abzuschließen. In diesem Artikel erfährst du, worauf du bei Sponsoringverträgen achten solltest und welche Punkte unbedingt in einem solchen Vertrag festgehalten werden müssen. Bitte beachte, dass dies lediglich allgemeine Tipps sind und eine rechtliche Prüfung durch einen Fachmann notwendig ist.
Klare Definition der Leistungen und Gegenleistungen
Ein Sponsoringvertrag sollte genau festlegen, welche Leistungen der Sponsor erbringt und welche Gegenleistungen der Verein im Gegenzug bietet. Dies kann finanzielle Unterstützung, Sachleistungen oder Dienstleistungen umfassen. Ebenso sollte detailliert beschrieben werden, wie der Verein den Sponsor bewirbt, z.B. durch Logos auf Trikots, Banner bei Veranstaltungen oder Erwähnungen in Social Media.
Beispiel:
- Leistungen des Sponsors: Bereitstellung von 5.000 Euro pro Jahr für die Jugendabteilung, Lieferung von Trainingsausrüstung.
- Gegenleistungen des Vereins: Logo des Sponsors auf den Trikots der Jugendmannschaft, Bannerwerbung bei Heimspielen, Erwähnung in Vereinsnewslettern und Social Media Posts.
Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen
Die Laufzeit des Vertrages sollte klar definiert sein. Üblich sind einjährige Verträge, die jährlich verlängert werden können, aber auch mehrjährige Vereinbarungen sind möglich. Zudem sollten die Bedingungen für eine vorzeitige Kündigung klar geregelt sein. Dies schützt beide Seiten und schafft Planungssicherheit.
Beispiel:
- Vertragsdauer: Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
- Kündigungsbedingungen: Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wichtige Gründe sind z.B. grobe Vertragsverletzungen oder Rufschädigung durch eine der Parteien.
Rechte und Pflichten
Ein Sponsoringvertrag sollte auch die Rechte und Pflichten beider Parteien detailliert festlegen. Dazu gehören z.B. die Nutzungsrechte an Logos und Marken, die Durchführung von Werbemaßnahmen und die Teilnahme an Veranstaltungen.
Beispiel:
- Rechte des Sponsors: Nutzung des Vereinslogos zu Werbezwecken, Teilnahme an ausgewählten Vereinsveranstaltungen.
- Pflichten des Vereins: Platzierung des Sponsorlogos auf der Vereinswebsite, regelmäßige Berichterstattung über die Nutzung der Sponsorengelder.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Gerade bei größeren Sponsoren kann es wichtig sein, dass bestimmte Vertragsinhalte vertraulich behandelt werden. Auch datenschutzrechtliche Aspekte sollten berücksichtigt werden, insbesondere wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
Beispiel:
- Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, die Vertragsinhalte vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Datenschutz: Der Verein stellt sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Verarbeitung von Mitgliedsdaten im Rahmen der Sponsoringmaßnahmen eingehalten werden.
Haftung und Versicherung
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung der Haftung. Wer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Sponsoringpartnerschaft entstehen? Es ist sinnvoll, auch Versicherungsschutz zu klären, z.B. ob der Sponsor für bestimmte Veranstaltungen eine Versicherung abschließt.
Beispiel:
- Haftung: Der Sponsor haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der bereitgestellten Sachleistungen entstehen. Der Verein haftet für Schäden, die durch seine Mitglieder im Rahmen der Nutzung der gesponserten Gegenstände verursacht werden.
- Versicherung: Der Verein verpflichtet sich, für alle Veranstaltungen, bei denen der Sponsor in Erscheinung tritt, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Schlussbestimmungen
Zum Abschluss eines Sponsoringvertrages gehören die sogenannten Schlussbestimmungen. Hier werden z.B. die Gerichtsstandvereinbarung, die Schriftformklausel und die Salvatorische Klausel geregelt.
Beispiel:
- Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vereins.
- Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung.
Fazit:
Ein gut ausgearbeiteter Sponsoringvertrag schafft klare Verhältnisse und verhindert Missverständnisse. Indem ihr die oben genannten Punkte sorgfältig berücksichtigt, legt ihr den Grundstein für eine erfolgreiche und langfristige Partnerschaft mit eurem Sponsor. Beachte jedoch, dass diese Tipps keine rechtliche Beratung ersetzen und eine rechtliche Prüfung durch einen Fachmann notwendig ist.
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